Heute geht’s um Entschädigungssumme grosser Wohnugnskonzerne. Denn Artikel 15 des Grundgesetztes, auf dem der Volksentscheid basiert, sieht vor, dass es im Fall eine Vergesellschaftung eine Entschädigung gibt, deren Zitat “Art und Ausmass in einem Gesetz festgelegt werden müssen”.
Das wir heute über die Entschädigung sprechen, hat natürlich auch den Grund, dass im Februar die Wahlen zum Abgeordnetenhaus wiederholt werden, und wir uns bereits mitten im Wahlkampf befinden. Und anlässlich dessen werden gerade, sehr interessante Thesen geäussert. So zum Beispiel von Bettina Jarasch, Spitzenkandidatin der Berliner Grüne, die kürzlich sagte, dass die grosse Immobilienkonzerne sich angesichts der aktuelle Krisensituation gerade über eine Enteignung freuen würden.
Das ist natürlich quatsch, denn eine Enteignung zum preisen die die Konzerne erfreuen, widerspricht dem Sinn und Zweck einer Vergesellschaftung wie sich das Grundgesetz ermöglicht. Aber dass eine Entschädigung unter Verkehrswert durchaus möglich ist, das scheint mittlerweile überall angekommen.
So sagte Anna Katharina Mangold, ein der Expert*innen der Enteignungskommission, letzter Woche im Tagesspiegel, dass es darüber innerhalb der Kommission schon Konsens gibt. Auch der Berliner Finanzsenator, Daniel Wesener, stuft der bisherige Entschädigungssumme die immer von Franziska Giffey und Andreas Geisel genennt wird, als deutlich zu hoch ein.
Aber, was ist dann eine angemessen Summe? Darüber reden wir heute in dieser Folge. Oder zumindest, wir bitten euch einen Ausschnitt von einer Podiumsdiskussion von 07. Dezember in der Grünen Salon genennt, Was Kostet die Stadt.
Anwesend waren Ralf Hoffroge, der Initiative DWE, Daniel Wesener, der Berliner Finanzsenator, Susanne Heeg, eine der Expert*innen der Enteignungskommission und Franziska Drohsel, Juristin und aus der Berliner SPD.
Der komplette Diskussion könnt ihr euch auch auf YouTube angucken. Viel spass!